Datenschutz

Externer Datenschutzbeauftragter

Jedes Unternehmen muss die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften sicherstellen -  unabhängig von der Größe des Unternehmens.

Die  Verpflichtung zum Datenschutz und die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Unternehmen, in denen mehr als 9 Personen mit Hilfe automatisierter Verfahren personenbezogene Daten – sei es von Mitarbeitern oder Kunden – verarbeiten, ergibt sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz.

Die Position des Datenschutzbeauftragten extern zu vergeben, ist unter ökonomischen Aspekten und zur Vermeidung von Interessenkonflikten vielfach sinnvoll.

Unsere Datenschutzbeauftragten verfügen über ein fundiertes Fachwissen und einen breiten Erfahrungsschatz und übernehmen für Sie unter anderem:

  • Prüfung und Controlling der rechtlich erforderlicher Datenschutzstandards im gesamten Unternehmen
  • Vorabkontrolle von Datenschutz-Verfahren
  • Erstellung und Führung der Verfahrensübersichten
  • Beratungder Geschäftsführung
  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
  • Information über neue datenschutzrechtliche Belange

Gern erstellen wir Ihnen ein für Ihr Unternehmen und Ihre Datenschutzmanagement-Anforderungen zugeschnittenes  Angebot.